Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bergstärke

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen/ Training/ Coaching/ Führungen/ Touren (im Folgenden: Veranstaltung), die ein Verbraucher oder ein Unternehmen (im Folgenden: Teilnehmer) mit der Firma Bergstärke, Inhaberin: Bianca Schöferle, Bundesstr. 8, 87538 Fischen (im Folgenden: „Veranstalter“) geschlossen werden. 

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Verwendet der Teilnehmer als Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, so werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Leistungen des Veranstalters

2.1 Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website des Veranstalters.

2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurückzuführen sind.

2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen wenn möglich immer selbst. In besonderen Fällen z.B. Krankheit kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Kursbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.5 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.

3.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Teilnehmer das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter abgeben.

3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt oder indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.

3.4 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

3.5 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

§ 4 Zahlung

4.1 Die Bezahlung von einstündigen Veranstaltungen und/oder eintägigen Veranstaltungen erfolgt, findet wenn nicht anders vereinbart in bar, per Payoal oder Überweisung vor Veranstaltungsbeginn statt. Bei Anmeldungen von mehrtägigen Veranstaltungen, erhält der Teilnehmer zusammen mit seiner Buchungsbestätigung eine Rechnung, die spätestens bis zum darauf vermerkten Zahlungsziel beglichen sein muss.
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. 

4.2 Macht der Teilnehmer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Rückabwicklung der Transaktion zu tragen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

​5.1 Die jeweilige Laufzeit des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter richtet sich nach der gebuchten Leistung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet der Teilnehmer hat mein gesamtes Honorar gezahlt und ich habe die entsprechende Gegenleistung erbracht.

5.2 Der Kauf einer 10er Karte berechtigt zur Inanspruchnahme bei einstündigen Gruppen Veranstaltungen. Die 10er Karte ist von der ersten Nutzung an 5 Monate gültig. Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen. Die 10er Karte ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Für nicht genutzte Einheiten bzw. besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Im Krankheitsfall (ärztliches Attest) kann die 10er Karte um vier Wochen verlängert werden. Die Verlängerung muss sofort bei Eintritt der Krankheit bzw. Verletzung schriftlich (per Mail) beantragt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich. Bei Schwangerschaft ruht die 10er Karte nach Bedarf. Nicht genutzte Einheiten können nach der Schwangerschaft wieder in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Nach Kauf der 10er Karte muss mit der Nutzung innerhalb eines Jahres begonnen werden.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

6.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter gegenüber (info@bergstaerke.de oder telefonisch) zu erklären.

6.2 Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter, soweit er den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und deren Aufwendungen eine Entschädigung wie folgt verlangen:

Rücktritt von einer einstündigen Veranstaltung:
– Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Stunde kostenlos möglich.
– Bei einer Stornierung nach 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Stunde wird der gesamte Betrag fällig.

Rücktritt einer Tages- bzw. Mehrtägigen Veranstaltung
– Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Tourenpreises.
– Bei Rücktritt vom 14. bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
– Am Tag des Veranstaltungbeginns sowie bei Nichtantritt: 90% des Veranstaltungspreises

§ 7 Mindestteilnehmerzahl

7.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.

7.2 Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, ist es dem Veranstalter erlaubt bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück zu treten. Bereits verbindlich angemeldete Teilnehmer werden bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung informiert. Geleistete Zahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück. Wenn ein oder mehrere Teilnehmer dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung bestehen, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Teilnehmer mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens der Veranstalters besteht jedoch nicht.

§ 8 Versicherungen & Haftung

8.1 Allgemeine Hinweise und Haftung für einstündige Einheiten
Der Veranstalter führt seine Fitnesseinheiten nach bestem Wissen und Gewissen durch. Dem Teilnehmer ist bekannt auf Eigenverantwortung zu üben. Es werden keinerlei Haftung gleich welcher Art, auch nicht für daraus resultierende Folgen übernommen. Der Veranstalter stellt keine Diagnosen. Im Zweifelsfall ist von dem Teilnehmer ein Arzt/ eine Ärztin vor der Teilnahme zu konsultieren. 

8.2 Mit der Buchung und Bezahlung bestätigt der Teilnehmer, dass er den Veranstalter von jeglicher Haftung für etwaige Schäden, seien es Sachschäden oder Personenschäden, die durch dem Teilnehmer gegenüber Dritten oder gegenüber sich selbst verursacht werden, freistellt. Auch für in der Garderobe gelagerte Kleidung und Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

8.3 Allgemeine Hinweise und Haftung für Tages- bzw. Mehrtägigen Veranstaltung
Der Veranstalter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Teilnehmern selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Teilnehmer selbst zu bezahlen sind. Wir können hier eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein empfehlen. Außerdem wird der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen.

§ 9 Bildmaterial
Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Teilnehmern oder den Bergführern aufgenommen. Bergspezial behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden.
Teilnehmer, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.

§ 10 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutschem Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers Anwendung.§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für die beiden Vertragspartner Teilnehmer und dem Veranstalter Bergstaerke ist Sonthofen.